Baumaschinen – warum nachrüsten?
Baumaschinen als bedeutende städtische Feinstaubquelle
Baustellen, auf denen viele mobile Geräte und Maschinen mit Dieselmotoren betrieben werden, stellen eine wesentliche Emissionsquelle von Feinstaub dar, dessen Hauptbestandteil ultrafeine Rußpartikel sind.
Trotz verhältnismäßig geringer Stückzahlen und Kilometerleistungen führen die hohe Zahl an Einsatzstunden sowie die langjährige Nutzung der Maschinen zu vergleichsweise hohen Emissionen. Zudem schreiben die derzeit noch geltenden, aber technisch überholten Abgasnormen keine regelmäßigen Überprüfungen der Abgaswerte durch eine Abgasuntersuchung (AU) vor. Auch die späte Einführung der EU-Grenzwertstufen für Baumaschinen im Jahre 1999 hat dazu beigetragen, dass deren Anteil an den Gesamtemissionen immer noch überproportional hoch ist.
In anderen Ländern wie beispielsweise der Schweiz sind Partikelminderungssysteme für Baumaschinen aus Gründen des Gesundheits- und Klimaschutzes bereits vorgeschrieben.
Ruß schadet nicht nur dem Klima. Er gefährdet auch nachweislich die Gesundheit der Menschen vor Ort und vor allem der Arbeitnehmer auf den Baustellen erheblich. Die DUH fordert daher gemeinsam mit den anderen Verbänden der Kampagne "Rußfrei fürs Klima" von Kommunen, Bund und der Europäischen Kommission einen intensiven Einsatz gegen Ruß.
- Auf europäischer Ebene fordert die Kampagne die Einführung ambitionierter Grenzwerte und insbesondere die Einbeziehung der Kenngröße „Partikelanzahl“ bei der Revision der „Non-Road-Mobile-Machinery"-Richtlinie. Zudem muss die Einhaltung der Grenzwerte im Einsatz über die Jahre mit Hilfe einer regelmäßigen Abgasuntersuchung kontrolliert werden.
- Von der Bundesregierung fordert die Kampagne die Einbeziehung von Baumaschinen in die Bundesimmissionsschutzverordnung (35. BImSchV). Zudem muss die Bundesregierung sofort für alle Bundesbaustellen eine Filterpflicht vorschreiben und nur noch Baumaschinen mit Partikelfilter beschaffen.
- Auch die Kommunen sind aus Sicht der Kampagne gefordert. Durch eine echte Filterpflicht in öffentlichen Ausschreibungen kann sichergestellt werden, dass von Bauunternehmen nur Maschinen mit Partikelminderungssystemen eingesetzt werden, die die Gesundheit der Anwohner und Baustellenarbeiter ebenso schonen wie das Klima.